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Heizöltanks in Überschwemmungsgebiet müssen gesichert werden

veröffentlicht am 24.05.2014

DruckUnterallgäu (dl).  Heizöl- oder Dieseltanks mit einem Volumen von 1.000 bis 10.000 Litern, die im Überschwemmungsgebiet der Günz betrieben werden, müssen von einem Sachverständigen geprüft sein, ob auch bei einem Hochwasser kein Öl oder Diesel auslaufen kann. Darauf weist Martin Daser vom Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Unterallgäu hin.

Die Überprüfung der Tanks ist gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch soll vermieden werden, dass Öl, Diesel oder andere Schadstoffe in die Umwelt gelangen, so Daser. „Sind Tankanlagen nicht richtig gesichert, kann der Tankinhalt in die Umgebung gelangen und nicht nur zu erheblichen Schäden am Gebäude, sondern auch zu einer Verschmutzung der Gewässer führen.“

Die Sicherheit der Tanks müsse überprüft werden, bevor diese in Betrieb genommen werden, erläutert der Fachmann. Außerdem sei dies erforderlich, wenn größere Veränderungen vorgenommen werden. Unter Umständen muss man laut Daser nachrüsten. Wer seinen Tank nicht überprüfen lasse, handle ordnungswidrig und müsse mit einem Bußgeld rechnen. Gelange bei einem Hochwasser Öl oder Diesel ins Gewässer, könne es darüber hinaus zu Schadensersatz-Forderungen kommen. Versicherungen könnten es ablehnen, die Kosten für entstandene Schäden zu übernehmen.

Die Regelung gilt laut Daser, bis das Hochwasserschutzprojekt Günztal umgesetzt ist. Danach entfalle die Pflicht, die Tankanlagen überprüfen zu lassen.

Info: Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Landkreises unter www.unterallgaeu.de/hochwasserschutz zu finden.