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Heißen Draht zwischen Regierung und HWK Schwaben vereinbart ...

... in Fragen rund um Beschäftigung und Ausbildung von Geflüchteten

veröffentlicht am 18.12.2018

Schwaben (dl). Zu einem Spitzengespräch kamen HWK-Präsident Hans-Peter Rauch und HWK-Hauptgeschäftsführer Ulrich Wagner mit dem Regierungspräsidenten von Schwaben Dr. Erwin Lohner zusammen. Im Mittelpunkt des Austausches stand, angesichts der  Abschiebungen von Asylbewerbern in den letzten Wochen, eine noch engere Zusammenarbeit in Fragen rund um die Beschäftigung und Ausbildung von Geflüchteten. Dabei betonten beide Seiten, dass ein engmaschiger Informationsaustausch das wichtigste Instrument sei, um Irritationen zu vermeiden.

Die Handwerkskammer machte dabei deutlich, dass die Unternehmen viel Zeit und Geld in die Integration von Geflüchteten investieren. Wenn solche Mitarbeiter dann von einem Tag auf den anderen abgeschoben würden, sei dies für die Firmen oft nicht nachvollziehbar. Dabei waren sich beide Gesprächspartner einig, dass allen Maßnahmen geltendes Recht zugrunde liege. Für Irritationen bei den Betrieben sorge vielmehr fehlende Information.

Die Regierung von Schwaben zeigte hier einen guten Weg auf. Die Unternehmen sollten sich von den betroffenen Beschäftigten bevollmächtigen lassen, dass die Firmen oder auch die Handwerkskammer mit den jeweiligen Behörden Kontakt aufnehmen können, um Hintergründe über deren Aufenthaltsstatus und –dauer etc. rechtzeitig zu erfahren.

Dabei sieht die Regierung von Schwaben sich als ganzheitlicher Ansprechpartner. Zum einen steht sie im Austausch mit den Ausländerbehörden, die bei den kreisfreien Städten bzw. den Landratsämtern angesiedelt sind, und zum anderen in  Verbindung  mit dem bayerischen Innenministerium.

Durch diesen „heißen Draht“ zwischen den Organisationen würde ein enger Schulterschluss herbeigeführt und so könnten auch Einzelfälle schnell  geklärt werden. Mit Blick auf eine von den zuständigen Ausländerbehörden genehmigte Ausbildung von Geflüchteten, betonten die Vertreter der Regierung von Schwaben, dass aus einer Ausbildung heraus grundsätzlich nicht abgeschoben werde. Allerdings werde eine Ausbildung nur dann genehmigt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt seien und insbesondere die Identität geklärt sei.