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"Hart arbeitende Menschen noch weiter belastet"

Linke kritisiert Lockerung des Arbeitszeitgesetzes

veröffentlicht am 14.04.2020

Allgäu (dl/as). Der Allgäuer Kreisverband der Linken kritisiert die von der Bundesregierung verabschiedete Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes, die es erlaubt, die tägliche Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden auszuweiten und die Ruhepausen im Gegenzug von 11 auf 9 Stunden zu verkürzen.

"Aufgrund der aktuellen Corona-Krise sind derzeit bereits viele Berufsgruppen, beispielsweise in der Pflege oder im Einzelhandel, schon am absoluten Limit angekommen, deshalb dürfen diese hart arbeitenden Menschen nicht noch weiter belastet werden", schreibt Maximilian Uhl (Die Linke, Kreisverband Allgäu) in einer Pressemitteilung. Er verweist auf die Allgäuer Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Susanne Ferschl, die kürzlich in einem Interview sagte: „Der Inhalt dieser Verordnung grenzt an fahrlässige Körperverletzung“.

"Das haben sie nicht verdient"

Dieser Aussage schließt sich der Kreisvorstand uneingeschränkt an. Denn damit würden gerade diejenigen auch noch bestraft, die bei der Bewältigung der aktuellen medizinischen und gesellschaftlichen Katastrophe die Hauptlast zu tragen haben. "Das haben sie nicht verdient, das ist nicht der Dank, der ihnen zusteht!", betont Maximilian Uhl.

Info: Der neues Verordnung zufolge, die Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zusammen mit Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erlassen hat, dürfen Arbeitnehmer in systemrelevanten Bereichen nun zeitweilig bis zu zwölf Stunden täglich arbeiten. Diese Lockerung des Arbeitszeitgesetzes soll vorerst bis Juni gelten. Bereits in ihren Krisenpaketen hatten Regierung und Parlament die zugehörige Klausel ins Gesetz eingefügt. Die Verordnung verkürzt zugleich die Mindestruhezeit zwischen Arbeitsende und -beginn von elf auf neun Stunden. Sie gilt für Tätigkeiten, die „zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge oder zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern notwendig“ sind.