Die Lokale Memmingen
Gefro AOK Enerix Brommler Golfclub Memmingen Innoverta Landestheater Schwaben Cineplex Kaminwerk Memmingen FC Memmingen Rechtsanwalt Philipp Hacker Radio AllgäuHit

Grundsteuer für Land- und Forstwirte wird teurer

Erhöhter Hebesatz in Memmingen - Änderungen gelten ab 1. Januar 2025

veröffentlicht am 19.12.2024
Geld Symbolbild pixabay

Die Grundsteuer für Land- und Forstwirte in Memmingen steigt zum 1. Januar um fast 100 Prozent. Symbolfoto: pixabay

Memmingen (dl). Zum 1. Januar 2025 wird die Reform der Grundsteuer wirksam, die deutschlandweit seit mehreren Jahren vorbereitet wird. Nun beschloss der Memminger Stadtrat, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B gleich bleibt und für die Grundsteuer A um fast 100 Prozent angehoben wird.

Alle Grundstücke wurden bekanntlich in den vergangenen Jahren vom Finanzamt neu bewertet und ein Messbetrag für die Grundsteuer festgesetzt. Während in anderen Bundesländern die tatsächlichen Werte herangezogen wurden, gibt es in Bayern ein reines Flächenmodell. Dabei wird der Messbetrag im Wesentlichen nach der Grundstücks-und Gebäudefläche berechnet.

Aufgrund der Neubewertung ergeben sich Veränderungen bei den Messbeträgen, die sich entsprechend auf die Grundsteuer auswirken, so Stadtkämmerer Markus Weiß und erklärt: „In Memmingen haben wir für 9.470 Grundstücke eine Reduzierung der Grundsteuer, bei 6.541 Grundstücken gibt es eine Erhöhung, davon in 1.800 Fällen eine Steigerung um 100 Prozent.“ Zu befürchten sei, dass fehlerhafte Messbeträge erst mit Versand des Grundsteuerbescheides auffallen und eine Korrektur durch das Finanzamt dann unter Umständen gar nicht mehr möglich ist. Seitens der Stadt könne dabei allerdings nur auf das Finanzamt verwiesen werden. „Die Stadt kann und darf Messbeträge nicht verändern oder die Grundsteuer anhand eines veränderten Messbetrages berechnen“, betonte der Kämmerer.

Der Memminger Stadtrat beschloss einstimmig für die Grundsteuer B (bebaute oder unbebaute Grundstücke) einen Hebesatz von 400 Prozent - wie bisher, für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) einen erhöhten Hebesatz von 420 Prozent - bisher waren es 310 Prozent. Diese Hebesätze gelten zunächst für ein Jahr und sollen dann von der Stadt nochmal überprüft werden, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten - wobei Aufkommensneutralität meint, dass die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer im Gesamten gleich bleibt.