Memmingen (rad). „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ – so lautete der Untertitel der Aufklärungssendung „Vorsicht Falle“, die von ab Mitte der Sechziger- bis Anfang der Neunziger-Jahre im Fernsehen lief. Die Methoden haben sich verändert, doch eines bleibt: Die Ganoven wollen nach wie vor Ihr Bestes, nämlich Ihr Geld. Oftmals mit Erfolg, weil auch die Opfer, vom Profit verlockt, ihr Hirn ausschalten. Lokale-Herausgeber Wolfgang Radeck unterhielt sich mit Hauptkommissar Johann Huber von der Polizeiinspektion Memmingen über die Gefahren im Netz.
Die Geschichten beginnen zumeist ähnlich, nämlich mit einer Nachricht oder Info per Mail oder Post - auf die Aussicht, relativ leicht an viel Geld zu kommen. Und am Ende steht, anstelle eines prall gefüllten Kontos, ein dicker Minusbetrag und im schlimmsten Fall eine Strafanzeige für den Geschädigten an.

„Es ist unglaublich, wie leichtgläubig Menschen, die eigentlich mit beiden Beinen fest im Leben stehen, sein können“, Hauptkommissar Johann Huber von der Polizeiinspektion in Memmingen weiß davon ein vielstrophiges Lied zu singen. Da werden auf offiziell wirkenden Formularen mit großen Zahlen und wichtigen Titeln hantiert und das Opfer fällt darauf herein. Wie beispielsweise bei einem Arbeitsangebot über den elektronischen Weg. Eine E-Mail – die übrigens tausendfach verschickt wird – verspricht, mit wenig Arbeit viel Geld zu verdienen.
„Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“

Ahnungslose User werden zu sogenannten Finanzagenten, die gegen eine Provision ihre privaten Bankkonten für Geldtransfers zur Verfügung stellen. Was nichts anderes bedeutet, als Zahlungen entgegenzunehmen und an unbekannte Dritte weiterzuleiten. ABER: Damit werden die (ahnungslosen) Finanzagenten möglicherweise in einen Geldwäschetransfer involviert. Mit der Folge, dass sie nicht nur ihr Geld verlieren, sondern ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten und sogar verurteilt werden können. „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“, wie Huber ergänzt. Hier greift § 261 StGB, Absatz 5: „Wer (…) leichtfertig nicht erkennt, dass der Gegenstand aus einer (…) rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Was im Übrigen auch für die Masche mit dem Versand / Umverpackungen von Warensendungen gilt. Hier wird der gutgläubige Adressat als Warenagent missbraucht, ähnlich wie ein Hehler. Waren, die unrechtmäßig erworben wurden, werden im Namen (und auf Risiko) des Agenten weiter versandt.
Der eindringliche Rat der Polizei lautet, die Vorschriften zu beachten und im Zweifel auch mal bei der Polizei nachfragen. Übrigens: Privatpersonen, die gezielt Waren einkaufen oder herstellen, um diese weiter zu verkaufen (beispielsweise Powerseller, die Auktions- und Verkaufsplattformen nutzen, oder einen Internet-Shop betreiben), müssen unter Umständen ein Gewerbe anmelden und als gewerbliche Verkäufer das Geldwäschegesetz beachten.
Vorsicht bei Pishing-Attacken
Aufpassen heißt es auch bei Phishing-Attacken. Hier schicken Betrüger privaten Internetnutzern beispielsweise per E-Mail einen Link, der sie auf eine zumeist täuschend echt aussehende, aber gefälschte Internetseite ihrer Bank leitet und auffordert, eigenen Kontodaten und Passwörter einzugeben (was eine Bank niemals tun würde!). Sobald die Betrüger im Besitz dieser Daten sind, können sie auf die Konten zugreifen, Gelder überweisen, ab- oder umbuchen und somit auch illegal erwirtschaftetes Geld waschen. Oder einfach ins Ausland transferieren.
Im Jahr 2014 ist die Zahl der Computerkriminalität zwar leicht zurückgegangen, nicht zuletzt aufgrund der Aufklärungsarbeit und der zunehmenden Sensibilität der Menschen. Aber mit bayernweit über 11.000 registrierten Fällen ist die Zahl und der entstandene Schaden nach wie vor immens hoch.
Die „Nigeria-Connection“
Eine weitere, bei Betrügern beliebte und immer wieder funktionierende Gaunerei ist die sogenannte „Nigeria-Connection“. Seit Ende der Achtziger Jahre werden weltweit Briefe (Mails) verschickt, in denen den Empfängern große Summen versprochen werden, wenn sie afrikanischen Geschäftsleuten behilflich sind, enorme Geldbeträge außer Landes zu schaffen. Es handelt sich hierbei um Betrug, genauer um „Vorausgebühren-Betrug" (Advance Fee Fraud), nach einem entsprechenden Artikel im nigerianischen Gesetzbuch auch 419 (four one niner) genannt.
Die Geschichten, die dabei in diesen Mails erzählt werden, sind bisweilen derart phantasievoll, dass der versuchte Betrug allein schon deshalb auffallen sollte. Geht tatsächlich jemand auf diese Mail ein, wird in einem der nächsten Schritte eine "geringe Gebühr" verlangt, z.B. für Überweisungen, Anwaltskosten, Steuern oder Bestechungsgelder. Dies können durchaus einige tausend Dollar oder Euro sein. Dazu vorgelegte Papiere von Rechtsanwälten oder Behörden sind durchweg gefälscht.
Oft liegt der Schaden im fünfstelligen Euro-Bereich
Oberkommissar Reinhard Haas sieht hier den gesunden Menschenverstand gefordert, trotz des offensichtlichen Betrugsversuchs fallen immer wieder Menschen darauf rein. Oder anders ausgedrückt: "Gier frisst Hirn" - zum Schluß bleibt oftmals ein Schaden im fünfstelligen (!) Euro-Bereich zurück.
Eine andere Methode des Betruges nach einem Verkauf (bspw. übers Internet) ist die Übersendung von gefälschten (wertlosen) Schecks, ausgestellt auf einen weit überhöhten Betrag. Dabei sind die Betrüger auf den Überzahlbetrag aus. Der Käufer bittet um Rücküberweisung des Überschussbetrags per Bargeldtransfer, meist über „Western Union“, „Moneygram“ oder andere Bargeldtransferbanken.
Bei der Überprüfung der Schecks – eine mehrwöchige Überprüfungsdauer ist im Auslandszahlungsverkehr üblich – stellt es sich heraus, dass der Scheck wertlos (gefälscht, verfälscht oder gestohlen) ist. Aber Ihr Geld ist weg.
Fazit: Seien Sie wachsam und misstrauisch, fragen Sie im Zweifel bei der Polizei nach. Und: Schalten Sie das Gehirn mit ein, auch wenn große Geldsummen durchaus verführen können.
(Fotos: Radeck)