Nach Vorstellung des CRB soll in Memmingen und den Stadtteilen künftig generell - mit wenigen Ausnahmen - Tempo 30 gelten. Foto: Radeck
Memmingen (dl). Die Stadtratsfraktion des CRB (Christlicher Rathausblock) fordert in einem Brief an Oberbürgermeister Manfred Schilder die Entwicklung eines Gesamtflächenplan für die Stadt Memmingen und der Ausweisung großzügiger Tempo-30-Zonen.
Bis auf die große Ringstraße sollten alle links und rechts davon liegenden Straßen als 30-Zonen festgelegt werden, regt der CRB in seinem Schreiben an.
Das Beispiel Steinheim wäre sinnbildlich für alle Stadtteile:
„Mit einer Tempo 30 Zone wäre auch dem Antrag von Stadträtin Salger und den Steinheimer Bürgern geholfen. Für viele Fahrzeuglenker, die Steinheim nur „passieren“, würde die Strecke zunehmend uninteressant, sprich es würden weniger Fahrzeuge Steinheim passieren.“
Auch der ADAC hat sich zu diesem Thema positioniert:
- Gegenüber Hauptverkehrsstraßen erfüllen Wohnstraßen eine spezielle Funktion. Neben der Erreichbarkeit steht die Aufenthaltsfunktion im Vordergrund. In Wohnstraßen ist Tempo 30 daher eine sinnvolle Maßnahme. Dabei wird ein Gebiet möglichst gleichwertiger Straßen zu einer Tempo30-Zone zusammengefasst.
Ein Beispiel ist Stadt Haiger in Hessen, wo "Tempo 30“ flächendeckend eingeführt wurde:
Statt in den verschiedenen Straßen das Tempolimit auf 30 herabzusetzen, wurde fast das gesamte Stadtgebiet zur 30er Zone umgewandelt. Seit September liegen nun rund 220 der 250 innerstädtischen Straßenkilometer in der neu geschaffenen Zone. Ausgenommen sind nur Landes-, Bundes-, Kreis und Durchgangsstraßen für Umleitungen dienen können. Auf denen herrscht weiterhin Tempo 50.
Dafür hängen nun auch 190 neue Tempo-30 Schilder in der Stadt, für die rund 600 alte Schilder abmontiert wurden. Dieser verkleinerte Schilderwald kommt somit den Autofahrern entgegen, da nur noch Schilder für den Beginn und das Ende der 30er Zone benötigt werden
Die CRB-Stadtratsfraktion beantragt:
Einführung einer flächendeckenden 30 Zone für das gesamte Stadtgebiet einschließlich sämtlicher Stadtteile
Ausgenommen von dieser Zone sind
- Straßen des überörtlichen Verkehrs, wie Landes-, Bundes-, und Kreisstraßen,
- Straßen, die für Umleitungen (Autobahn) dienen können.