Eine Zufahrt ins Klösterle ist für Kfz nur noch aus Richtung Süden vom Schrannenplatz her möglich. Grafik: Digitaler Zwilling Stadt Memmingen
Memmingen (dl). Seit Montag, 24. Juni, ist mit dem Beginn der Baustelle am Weinmarkt auch die Einbahnstraßenrichtung im Klösterle umgedreht. Laut Polizei werden die Einfahrtsverbote in den nächsten Tagen verstärkt überwacht, bei Verstößen sind mindestens 50 Euro Bußgeld fällig.
Eine Zufahrt ins Klösterle ist für Kfz nur noch aus Richtung Süden vom Schrannenplatz her möglich. Von Norden her ist das Klösterle nicht befahrbar. Vom Weinmarkt kommend ist die Einfahrt ebenfalls untersagt.
Die Parkplätze am Roßmarkt sind nach wie vor nutzbar, wurden aber gedreht, so dass sie aus Richtung Weinmarkt oder Klösterle anfahrbar sind. Von der Herrenstraße oder dem Schweizerberg kommend dürfen sie nicht angefahren werden.
Für den ÖPNV, Fußgänger- und Radverkehr entstehen keine Änderungen.