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Funkenfeuer Anfang März

Bei der Gemeinde anmelden und Regeln beachten

veröffentlicht am 21.01.2025
2025-01-21 Funkenfeuer

Funkenfeuer sind eine alte Tradition im Unterallgäu. Veranstalter sollten sich jedoch unbedingt vorab bei ihrer Gemeinde melden und verschiedene Dinge beachten. Foto: Ursula Deni

Unterallgäu (dl). Vielerorts im Unterallgäu werden am ersten Wochenende der Fastenzeit - in diesem Jahr am 8. und 9. März - wieder Funkenfeuer abgebrannt. Nach altem Brauch soll damit der Winter ausgetrieben werden. Das Landratsamt bittet die Veranstalter, der Umwelt und Gesundheit zuliebe Verschiedenes zu beachten.

Jedes Funkenfeuer muss mindestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der betreffenden Gemeinde angemeldet werden. Zudem muss die Feuerwehr informiert werden.

In einem Funkenfeuer dürfen nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz und Gartenabfälle wie Schnittgut, Sträucher oder Reisig verbrannt werden. Das Material sollte trocken sein. Das Verbrennen von Abfällen ist auch bei traditionellen Feuern eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Das Material sollte erst wenige Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen und dann gut bewacht werden. So hat zum einen niemand die Möglichkeit, Abfälle unter das Brenngut zu mischen. Andererseits dient das späte Zusammentragen auch dem Schutz von Tieren, die ansonsten im aufgeschichteten Holz Unterschlupf suchen könnten.

Aus Sicherheitsgründen müssen zu Gebäuden, Straßen, Gehölzen und Wäldern Mindestabstände eingehalten werden. Die genauen Regelungen hierzu kann man bei der Gemeinde erfragen.

Zum Entzünden darf kein Brandbeschleuniger, also auch kein Benzin, verwendet werden. Stattdessen bietet sich Reisig an.

Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden.

Die Verbrennungsrückstände müssen im Anschluss entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Sie werden an der Umladestation in Breitenbrunn angenommen. Es darf keine Erde (Humus, Steine, Boden) enthalten sein.

Bei Fragen kann man sich an die jeweilige Gemeinde oder an das Landratsamt (Sachgebiet Abfallrecht) unter Telefon (08261) 995-363 wenden.

Termine

Wo und wann im Unterallgäu Funkenfeuer abgebrannt werden, steht online im Veranstaltungskalender. Wer dort einen Termin veröffentlichen möchte, schreibt eine E-Mail an tourismus@lra.unterallgaeu.de.