Unterallgäu (dl). Der Freistaat Bayern will am Hochwasserschutzprojekt Günztal festhalten. Dies wurde nun Landrat Hans-Joachim Weirather von Umweltminister Marcel Huber auf Anfrage mitgeteilt.
Der Unterallgäuer Landrat hatte sich wiederholt für das Projekt eingesetzt und war an den Umweltminister herangetreten. „Ich freue mich nun über das klare Ja zur Umsetzung des Projekts“, sagt Weirather, der davon ausgeht, dass das Vorhaben jetzt wieder Fahrt aufnehmen wird.
Der Landkreis Unterallgäu bemüht sich seit vielen Jahren gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden um einen umfassenden Hochwasserschutz im Günztal. Durch den Erkheimer Bürgerentscheid, den Beitrag für die Hochwasserschutzmaßnahme nicht in voller Höhe zu übernehmen, war das Unternehmen ins Stocken geraten. Laut dem Schreiben des Umweltministeriums sieht sich der Freistaat Bayern jedoch in der Pflicht, die betroffenen Gemeinden vor Hochwasser zu schützen. Sinnvoll und wirtschaftlich könne ein Hochwasserschutz für das Günztal aber nur durch das geplante überregionale Projekt mit dem Bau von fünf Hochwasserrückhaltebecken verwirklicht werden und nicht durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen in den Ortschaften.
Finanzierung noch nicht geklärt
Wie es in Sachen Finanzierung weitergeht, ist laut Karl Schindele, Leiter des Wasserwirtschaftsamt Kempten, noch nicht abschließend geklärt. Falls der Markt Erkheim bei seinem Beschluss bleibe, wäre eine unmittelbare Umlage der Kosten des Hochwasserschutzes auf die dortigen Grundstückseigentümer rechtlich möglich. „Das Wasserwirtschaftsamt Kempten wird jedoch weiter versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit dem Markt Erkheim herbei zu führen“, betont Schindele.
Erste Maßnahmen sollen eingeleitet werden
Auch wenn noch Fragen offen sind, gehen Schindele und Weirather davon aus, dass erste Hochwasserschutzmaßnahmen, die nicht unmittelbar an die Beteiligung Erkheims gekoppelt sind, in Angriff genommen werden können. Der Landkreis Unterallgäu werde konkrete Schritte einleiten, sobald dies möglich sei, sagt Weirather. So wolle man die Schaffung eines Zweckverbands zur Unterhaltung der Hochwasser-Rückhalteanlagen vorbereiten