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Fischertag: Dürfen Frauen nun in den den Bach jucken?

Berufungsverhandlung am 23. Juni in der Stadthalle

veröffentlicht am 20.06.2021
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Dürfen künftig auch Frauen beim Memminger Fischertag mitfischen? Oder bleibt alles bei der Tradition und damit der Bären (das traditionelle Fischfanggerät) in fester Männerhand? Archivfoto: DL/Geiger

Memmingen (mg). Nun soll endlich entschieden werden, ob auch Frauen zukünftig beim Fischertag in den Bach „jucken“ dürfen. Das Amtsgericht Memmingen hatte am 31. August in erster Instanz zugunsten der Klägerin entschieden, weil der gemeinnützige Vereinan den Grundsatz der Gleichberechtigung im Grundgesetz gebunden sei. Nun kommt es am Mittwoch, 23. Juni 2021, im kleinen Saal der Memminger Stadthalle zur mündlichen Berufungsverhandlung.

Eine Jahrhunderte alte Tradition sei kein Grund für eine Diskriminierung, so die damalige Richterin Katharina Erdt in ihrer Urteilsbegründung. Der Fischertagsverein Memmingen will nun das Urteil hinsichtlich der Gleichberechtigung und Vereinsautonomie durch eine Beurteilung des Landgericht Memmingen überprüfen lassen, so der Verein.

Die mündliche Berufungsverhandlung findet vor der ersten Zivilkammer, die mit drei Berufsrichtern unter dem Vorsitz des Landgerichtspräsidenten Konrad Beß besetzt ist, am Mittwoch, 23. Juni, ab 9 Uhr statt. Die Verhandlung findet aufgrund des zu erwartenden hohen Besucherandrangs am im kleinen Saal der Stadthalle statt.

Ein negativer Test oder vollständige Impfung ist Pflicht, so das Landgericht in einer Pressemitteilung.