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Faschingspartys für Kinder und Teenies

Veranstaltungen für unter 16-Jährige brauchen eine Ausnahmegenehmigung

veröffentlicht am 05.12.2024
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Auch Kinder und Teenager feiern gerne Fasching. Vereine müssen für Partys allerdings ein paar Regeln beachten. Symbolfoto: pixabay

Unterallgäu (dl). Viele Vereine planen bereits ihre Faschingsbälle. Und damit auch Kinder und Jugendliche richtig feiern können, finden im Unterallgäu wieder extra Veranstaltungen für unter 16-Jährige statt. Diese müssen allerdings vom Jugendamt genehmigt werden.

Denn laut Jugendschutzgesetz dürfen unter 16-Jährige öffentliche Tanzveranstaltungen nur zusammen mit einem Erziehungsberechtigten besuchen, außer, die Veranstaltung ist als Kinder- oder Teenagerball vom Jugendamt genehmigt.

Dann können Kinder und Jugendliche ganz ohne Eltern Party machen. „Um eine solche Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen die Veranstaltungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen“, erklärt Kreisjugendpflegerin Aylin Baumgartner:
- Es müssen vier volljährige Personen benannt sein, die die Kinder und Jugendlichen betreuen.
- Das Programm muss kinder- und jugendgerecht sein. Dazu zählen zum Beispiel Spiele, Tanz und alkoholfreie Cocktails.
- Ein Kinderball für Vier- bis Zwölfjährige darf maximal bis 18 Uhr dauern und es sollte kein Alkohol ausgeschenkt werden.
- Teenager zwischen 12 und 17 Jahren können dank Ausnahmegenehmigung länger feiern - die 12- und 13-Jährigen bis 22 Uhr, ab 14 Jahren sogar bis 24 Uhr.

Ein Genehmigungsformular gibt es beim Kreisjugendamt unter Telefon (08261) 995-242 oder im Internet unter www.unterallgaeu.de/jugendschutz.