(dl). Mehr als die Hälfte der wahrscheinlich vom EU-Lieferkettengesetz betroffenen Unternehmen in Bayerisch-Schwaben sieht erhebliche Herausforderungen bei dessen Umsetzung auf sich zukommen. Wie eine IHK-Umfrage ergab, fürchten sie besonders den bürokratischen Aufwand, Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken. Letztlich könnte das EU-Lieferkettengesetz dazu führen, dass sich heimische Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern zurückziehen, was wiederum dort nachteilige Auswirkungen hätte.
Für Stefan Offermann, Vorsitzender des Ausschusses International der IHK Schwaben, ist klar: „Die Verantwortung der Wirtschaft für Menschenrechte und Umweltstandards steht außer Frage.“ Das hat die Vollversammlung der IHK Schwaben mit einem Beschluss im Juli 2021 bekräftigt. Den Richtlinienentwurf der EU-Kommission sieht Offermann jedoch nicht als geeignetes Mittel an, um dieses Ziel zu erreichen: „Sollte das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden, kommen auf die Unternehmen enorme Dokumentationspflichten und höhere Kosten zu.“
Zusätzlich drohen rechtliche Unsicherheiten und Haftungsrisiken. „Für einen Teil der heimischen Unternehmen könnte dieses Gesetz den Ausschlag geben, um Länder mit schwachen Steuerungs- und Regelungsstrukturen komplett zu verlassen. Damit würden dortige Arbeitsplätze und bereits etablierte Produktionsstandards verloren gehen“, so Offermann.
Alternativen wie Whitelists und Zertifizierung prüfen
Weit praxisgerechter sieht Offermann eine Lösung mit sogenannten Whitelists. Geschäftspartner und Lieferanten vor Ort könnten über Siegel oder Zertifizierungen zeigen, dass sie Produktionsstandards einhalten und dadurch auf einer Whitelist landen. Europäische Unternehmen hätten so eine Auswahl an vertrauenswürdigen regionalen Partnern, ohne dass sie selbst die Standards überprüfen müssen. Eine Blacklist mit risikobehafteten Regionalunternehmen könnte ebenfalls hilfreich bei der Wahl der Geschäftspartner sein.
Mittelbar trifft das Gesetz viele Mittelständler
Das EU-Lieferkettengesetz gilt in erster Linie für große, umsatzstarke Unternehmen mit über 500 Beschäftigten sowie Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und viel Umsatz in als risikobehafteten eingestuften Wirtschaftszweigen. Zu diesen Branchen zählen etwa die Textil- und Nahrungsmittelindustrie, die Gewinnung von Rohstoffen und deren Handel. In Bayerisch-Schwaben gibt es rund 330 Unternehmen in diesen Bereichen. Je nachdem, wo sie den überwiegenden Anteil ihres Nettoumsatzes erwirtschaften, könnten sie direkt vom Gesetz betroffen sein. Mittelbar wäre die Betroffenheit jedoch weit größer: Etwa 3.000 Unternehmen in Bayerisch-Schwaben sind international tätig. Sie müssten als Vertragspartner von anderen Unternehmen ebenfalls vertragliche Erklärungen abgeben und gleichzeitig ihre Lieferanten überprüfen.
Überprüfung hunderter Geschäftspartner nötig
In der Praxis erweist sich der Ansatz des Gesetzes daher als höchst komplex: „Manche Unternehmen haben hunderte oder tausende Lieferanten. Die Überprüfung der gesamten Lieferkette wird damit zu einer Mammutaufgabe“, erklärt Offermann. Erschwerend kommt aus seiner Sicht hinzu, dass es bei hochspezialisierten Produkten oftmals nur wenige Anbieter im Ausland gibt. Eine Auftragsvergabe an einen alternativen Anbieter sei also nicht immer ohne weiteres möglich.
Europaweite Regelung richtig, aber mit viel Nachbesserungspotenzial
„Eine EU-weite Regelung ist zugunsten der Wettbewerbsgleichheit in Europa der richtige Weg“, bekräftigt Offermann. Doch das EU-Lieferkettengesetz gehe weiter als das deutsche Lieferkettengesetz, das 2023 in Kraft trifft. Völlig zurecht halte der EU-Ausschuss für Regulierungskontrolle den Entwurf der EU-Kommission daher als nicht ausgewogen und verhältnismäßig. „Wir sehen großes Nachbesserungspotenzial, damit das Gesetz nicht einen gegenteiligen Effekt hat, indem es Drittländer schwächt, da Unternehmen dort keine Geschäfte aufrechterhalten wollen“, so Offermann. Derzeit lassen ausbleibende Getreideexporte aus Russland und der Ukraine die Lebens- und Futtermittelpreise bereits drastisch steigen. Das EU-Lieferkettengesetz könnte – wenn auch unbeabsichtigt – den Handel gerade mit Entwicklungs- und Schwellenländer weiter einschränken.
Angebot der IHK Schwaben
Eine Übersicht zu den Kerninhalten des Gesetzentwurfs, ein kostenloser Risiko-Check für Unternehmen, Hinweise auf Veranstaltungen und Webinare sowie weiterführende Informationen zum Lieferkettengesetz finden sich unter schwaben.ihk.de, Nr. 5116986.