Memmingen (as). Im Rahmen der ersten konstituierenden Sitzung des am 16. März diesen Jahres neu gewählten Stadtrate blickte man mit Spannung der Wahl des zweiten und dritten Bürgermeisters entgegen. Dabei bot die Wahl des direkten Stellvertreters von Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger keine Überraschung: Wie bereits im Vorfeld vermutet, sprach die absolute Mehrheit der Stadträte Margareta Böckh erneut ihr Vertrauen aus.
Von 41 Stimmen (40 Stadträte und Bürgermeister Dr. Ivo Holzinger) entfielen 34 auf Böckh, jeweils eine Stimme bekamen Petra Beer, (SPD), Helmut Börner (FW), Prof. Dr. Dieter Buchberger (ÖDP) und MdL Klaus Holetschek (CSU), drei Stimmen waren ungültig.
Bei der Wahl zum dritten Bürgermeister erhielt der von der SPD vorgeschlagene Werner Häring 20 Stimmen, Prof. Dr. Buchberger (ÖDP) 13, Sabine Rogg (CRB) 6 , Petra Beer (SPD) und Helmut Börner (FW) jeweils eine Stimme. Da Häring keine absolute Mehrheit erzielte, folgte eine Stichwahl zwischen ihm und Buchberger, die
Werner Häring mit 26 Stimmen gewann (Buchberger, der Kandidat der ÖDP, erhielt 14 Stimmen, eine Stimme war ungültig).
Im Vorfeld der Vereidigung des neuen Stadtrates gab Dr. Holziger einen Überblick über die Verfassungsgeschichte der Stadt Memmingen. Er erwähnte den preußischen Staatsminister Reichsfreiherr Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein (1757 – 1831) als Wegbereiter der modernen kommunalen Selbstverwaltung. Vom Stein trat für eigenverantwortliches politisches und gesellschaftliches Handeln der Bürger an ihrem Wohnort ein, um „Gemeingeist und Bürgersinn“ zu wecken.
Demgemäß schwor das Stadtoberhaupt die neuen Mitglieder des Stadtrates als oberstem Verwaltungsorgan der Stadt darauf ein, dem Gemeinwohl zu dienen. Gemeinnütziges Handeln dürfe keine Tarnung für egoistische Interessen sein. Außerdem gälte es, „die Interessen der leisen Töne zu wahren“ und dem Schwächeren zu helfen, wenn der Druck des Starken übermächtig sei. Der Oberbürgermeister erinnerte auch daran, dass kommunale Selbstverwaltung unter Gesetzesvorbehalt stehe. Er hob den Artikel 20 der Bayerischen Gemeindeordnung hervor, der ehrenamtlich tätigen Personen „Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht“ auferlegt.
Die wichtigste Aufgabe der nächsten Jahre sei es, die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt zu sichern und damit den kommunalen Entscheidungsspielraum zu erhalten, erklärte Dr. Holzinger. Dank des guten Wirtschaftens der letzten Jahre habe man eine unterdurchschnittliche Verschuldungsquote erzielt. Auch der neue Stadtrat müsse dafür Sorge tragen, dass die Eigenständigkeit der Stadt bewahrt bliebe.