Für die Außenbestuhlung in Cafés und Restaurants wird auch 2021 nur die Hälfte der Sondernutzungsgebühren erhoben. Foto: Alexandra Wehr/Pressestelle Stadt Memmingen
Memmingen (dl). Um den Memminger Gastronomiebetrieben durch die wirtschaftlich schwierige Pandemiezeit zu helfen und einen Beitrag zu ihrer Unterstützung zu leisten, verzichtet die Stadt für 2021 das zweite Jahr in Folge auf die Hälfte der fälligen Sondernutzungsgebühren für die Bewirtschaftung von Außenflächen.
Die Stadt verzichtet damit auf Gebühren in Höhe von rund 22.000 Euro. „Durch den Verzicht auf die Hälfte der Gebühren möchten wir den Gastronominnen und Gastronomen eine wirtschaftliche Erleichterung verschaffen. Das war 2020 wie auch 2021 eine wichtige Unterstützung in wirtschaftlich kritischer Zeit“, betonte Oberbürgermeister Manfred Schilder.
Im Frühjahr 2020 hatte die Stadt den Gastronomiebetrieben unbürokratisch eine Erweiterung ihrer Außenflächen ermöglicht, um Abstände einhalten und trotzdem möglichst viele Gäste willkommen heißen zu können. Diese Erweiterungsflächen blieben auch heuer bestehen und werden in diesem Jahr in die Gesamtfläche der Sondernutzung einberechnet.
Die Sondernutzungsgebühr für die Außenflächen der Cafés und Restaurants bemessen sich nach der Flächengröße und der konkreten Lage. Die Hälfte der Sondernutzungsgebühr wird nun Mitte Oktober fällig. Auch die Sondernutzungsgebühr für im Außenbereich aufgestellte Warenkörbe des Einzelhandels wird Mitte Oktober fällig.