München (dl). Es hört sich an, wie eine sachliche Meldung: "In Anerkennung des Unrechts an ehemaligen Heimkindern im Zeitraum 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland haben Bund, Länder und Kirchen den „Fonds Heimerziehung West“ errichtet."
Tatsächlich befindet sich dahinter eine - viel zu späte - Wiedergutmachung an seelischen und bisweilen auch körperlichen Schäden. Es soll ehemaligen Heimkindern mit Beratungsangeboten und finanziellen Leistungen helfen, besser mit heute noch vorliegenden Belastungen aus der Heimunterbringung leben zu können.
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat in München eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, an die sich ehemalige Heimkinder in Bayern wenden können, dort beraten werden und die Leistungen des Fonds beantragen können. Weit über 2.000 Menschen haben das laut der Geschäftsstelle Fonds Heimerziehung schon getan. Bislang wurden über acht Millionen Euro an ehemalige Heimkindern in Bayern ausgezahlt. Betroffene sollen sich unbedingt zeitnah an die Anlaufstelle wenden, sich beraten lassen und Ansprüche auf Leistungen des Fonds geltend machen, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.. Die Anmeldefrist für den Fonds endet am 31. Dezember 2014. Trotz umfassender Öffentlichkeitsarbeit, medialer Berichterstattung und „Mund-zu-Mund-Propaganda“ ist davon auszugehen, dass noch nicht alle ehemaligen Heimkinder von den Angeboten des Fonds erfahren haben.
„Es ist das Anliegen des Fonds Heimerziehung, dass möglichst alle Betroffenen von der Unterstützungsmöglichkeit wissen, um dann entscheiden zu können, ob sie sich bei der Anlaufstelle melden möchten“, teilt das Memminger Stadtjugendamt mit und appelliert an alle Betroffenen, rechtzeitig mit der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder in Bayern Verbindung aufzunehmen. „Wichtig ist“, so Jugendamtsleiter Jörg Haldenmayr, „die Kontaktaufnahme mit der Anlaufstelle und die fristgerechte Anmeldung bis zum 31.12.2014 – entweder schriftlich, per Fax oder per Email. Notwendige Beratungstermine können dann im Nachhinein stattfinden“.
Nähere Informationen sowie die detaillierten Kontaktdaten der Anlaufstelle erhalten Sie im Internet unter http://www.blja.bayern.de/heimkinder.html und unter der Telefonnummer 089/18966-1265