Thomas Wieden (links) und Dr. Hartmut Holl präsentieren das Modell des Siegerentwurfs. Foto: Pressestelle Stadt Memmingen.
Memmingen (dl). Aus 16 eingereichten Entwürfen wurde nach kontroverser Diskussion der Siegerentwurf für das Baugebiet westlich der Allgäuer vorgestellt. Dieser zeichnet sich durch einen naturnahen Rahmen aus. Die Bebauung des Areals ist ab 2025 geplant.
Das Ziel mehr Wohnraum zu generieren, war Grundlage für die Idee den Hang am ehemaligen Galgenberg westlich der Allgäuer Straße und unterhalb dem Naturdenkmal Dickenreiser Allee als Baugebiet auszuweisen. Das rund 5 Hektar große Areal sollte laut Ausschreibung zum durchgeführten Städtebaulichen Wettbewerb einen Wohnungsmix beinhalten sowie eine Kindertagesstätte und nichtstörendes Gewerbe.
Eine Art Gartenstadt
Bürgermeisterin Margareta Böckh lobte die Qualität aller 16 eingereichten Arbeiten. „Der Siegerentwurf zeigt eine große Sensibilität für den Ort. Landschaft, Zwischenräume und Baustruktur ergänzen sich sehr gut und der Bestand wurde wunderbar integriert.“
Dr. Hartmut Holl vom Preisträgerbüro (Holl Wieden Partnerschaft, Würzburg mit JOMA Landschaftsarchitektur, Bamberg) freute sich über den ersten Platz. Seine Intention sei es gewesen, eine Art Gartenstadt zu entwickeln, mit sehr viel Natur und Raum für Begegnung. Deshalb wurden auch eine Streuobstwiese, einen Waldspielplatz und einen Rodelhang sowie extra Grünflächen eingeplant.
Bebauung ab 2025 geplant
Böckh erwähnte bei der Preisverleihung kurz die nächsten Schritte in dem Verfahren: Bis Herbst 2023 soll der Flächennutzungsplan geändert und parallel der Bebauungsplan aufgestellt werden. Wenn diese beiden Punkte abgeschlossen sind, sollen die Erschließungsarbeiten ab dem Frühjahr 2024 beginnen. Eine Bebauung könnte dann ab dem Jahr 2025 erfolgen.
Hinweis: Ausstellung für Bürger offen
Die Ausstellung mit den 16 Arbeiten des Städtebaulichen Wettbewerbs sind noch bis Dienstag, 4. Oktober im Saal des Maximilian-Kolbe-Hauses zu sehen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag, von 12 bis 18 Uhr sowie am Samstag, Sonn- und Feiertag von 12 bis 16 Uhr.