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„Ein Schritt in die Selbstständigkeit“

Kreisjugendpflegerin gibt Tipps rund ums Taschengeld

veröffentlicht am 30.08.2017
taschengeld

Petra Bork  / pixelio.de

Unterallgäu (dl). Schulanfang - für viele Kinder ist das ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. „Und ein guter Zeitpunkt, den richtigen Umgang mit Geld zu lernen“, findet Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl. Doch wie hoch sollte der Betrag ausfallen und für was sollte er verwendet werden?

„Die Höhe des Taschengeldes hängt vom Alter ab“, sagt Veitenhansl. Als Faustregel gibt sie je Klassenstufe etwa einen Euro pro Woche an. Geht ein Kind zum Beispiel in die dritte Klasse, sind es demnach drei Euro pro Woche. „Natürlich hängt die Höhe des Taschengelds auch von der finanziellen Situation der Familie ab“, gibt die Kreisjugendpflegerin zu bedenken. Ab der fünften Klasse rät sie, das Taschengeld monatlich auszuzahlen: „So lernen Kinder, sich das Geld einzuteilen.“ Wichtig sei, das Geld zu einem festen Termin verlässlich auszuzahlen, damit der Nachwuchs Planungssicherheit hat.

„Für notwendige Anschaffungen wie Schulsachen oder Bekleidung sollten die Eltern aufkommen“, meint Veitenhansl. Das Taschengeld sollte für individuelle Wünsche und Freizeitaktivitäten wie Kinobesuche, Spielsachen und zusätzliche Süßigkeiten sein. „Natürlich kann das Kind das Geld auch sparen für größere Wünsche.“

Kinder sollten selbst entscheiden dürfen, wofür sie das Geld ausgeben, so Veitenhansl: „Auch aus Fehlinvestitionen können sie lernen.“ Deshalb rät sie, auch kein Geld nachzuschießen, wenn der Nachwuchs pleite ist: „Kinder müssen die Konsequenzen erfahren, wenn sie ihr Geld falsch eingeteilt haben.“

Weitere Tipps gibt’s im Internet unter www.unterallgaeu.de/taschengeld