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Die AOK informiert über Veränderungen in der Pflege

veröffentlicht am 04.09.2016

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(dl). Mit dem Pflegestärkungsgesetz II gelten einige neue Regelungen in der Pflege. Die meisten Änderungen seien erst ab 2017 gültig, aber  bedeutungsvoll, so eine Mitteilung der AOK Direktion Memmingen.

 

„Bereits jetzt interessieren sich viele Betroffene dafür, welche Änderungen auf sie zu kommen werden“, so Achim Kunz, AOK-Pflegeberater aus Memmingen. Ab 2017 ändert sich grundlegend die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt. Das neue System zur Pflegebegutachtung beinhaltet dann fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen. Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit soll dazu beitragen, dass nicht mehr zwischen körperlichen Einschränkungen einerseits und kognitiven und psychischen Einschränkungen andererseits unterschieden wird. „Damit soll insbesondere pflegebedürftigen Demenzkranken geholfen werden“, erklärt Kunz.

„Unsere Versicherten und ihre Angehörigen müssen sich um nichts kümmern“, sagt Kunz. Die AOK Bayern überträgt alle bisherigen Pflegestufen automatisch in die neuen Pflegegrade. Und dank der Bestandsschutzregelung wird niemand durch die Umstellung schlechter gestellt. Bis zur Einführung des neuen Bewertungssystems wird die AOK Bayern ihre Versicherten regelmäßig mit Informationen versorgen. Zudem werden im Laufe des Jahres Informationsveranstaltungen stattfinden, an denen die AOK Bayern sich beteiligt.

Pflegekasse berät

Über 160.000 Pflegebedürftige der AOK-Pflegekasse erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung und haben auch Anspruch auf eine Pflegeberatung. „Wir beraten unsere Versicherten individuell und kommen auf Wunsch auch gerne nach Hause“, sagt Kunz. Die Pflegeberatung ist kostenfrei. Kunz ist unter der Nummer 08331/973 232 in der AOK-Direktion Memmingen erreichbar. Er ist eine von 52 Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der AOK Bayern, besitzt einen Dienstausweis und ist wie alle AOK-Mitarbeiter streng auf die Wahrung des Sozialgeheimnisses verpflichtet.