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CRB-Antrag: 30 Stundenkilometer-Zone am Schrannenplatz kennzeichnen

veröffentlicht am 23.06.2016
Schrannenplatz

Das Areal rund um den Schrannenplatz aus der Vogelperspektive. Bildquelle: Google earth

Memmingen (dl/as). In einem offenen Brief an Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger beantragt die CRB-Fraktion eine deutliche Kennzeichnung des Straßenabschnitt zwischen Schrannenplatz West (Einmündung Kempter Straße) und der Einmündung Hirschgasse als 30 km/h-Zone. Auf dieser geraden Strecke werde gerne mal unvernünftig „Gas gegeben“, was Fußgänger und Schrannenplatznutzer verärgere. 

"Der Bereich zwischen Kempter Straße und östlicher Hirschgasse hat in den vergangen Jahren gelungene Baumaßnahmen erfahren und das Gebiet sehr zum Positiven entwickelt", heißt es in dem Schreiben. Verkehrstechnisch sei es inzwischen allerdings so, dass auf diesem sehr geraden Straßenabschnitt gerne deutlich über der zulässigen 30 km/h-Geschwindigkeit gefahren werde. Darauf hätten in zurückliegender Zeit wiederholt Bürger/innen und verschiedene Initiativen hingewiesen und um eine Anpassung gebeten. Denn bis auf wenige Ausnahmen gilt im gesamten Altstadtbereich einheitlich Tempo 30 und diese Regelung habe sich weitgehend bewährt.

Senioren und Kinder schützen

"Besonders darf auf die zunehmende Nutzung und Querung dieses Straßenabschnitts durch Senioren des nahe liegenden Bürgerstifts und Kinder (Wasserspiele) hingewiesen werden", schreibt der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Courage. "Insbesondere die in den Schrannenplatz einmündenden verkehrsberuhigten Bereiche Im Klösterle, Rabenstraße und Hirschgasse sowie die Fußgängerzone vermitteln fußläufigen Nutzern den Anschein, die Straße gefahrlos überqueren zu können."

Der Stadtrat möge beraten, dass der Straßenabschnitt zwischen Kempter Straße und östliche Hirschgasse dieselbe Nutzungsqualität erhält wie die Fahrstrecke Roßmarkt bis Manghausplatz.Eine erforderliche Ausschilderung sei mit wenigen entsprechenden Hinweisschildern kostengünstig zu bewerkstelligen. Zur Verdeutlichung könnte auf dem Straßenbelag noch (wie andernorts üblich) die erlaubte Geschwindigkeit aufgetragen werden, heißt es in dem Antrag.

Nach Beratung und Beschluss durch den Stadtrat soll die Verwaltung beauftragt werden, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.