Memmingen (dl/as). In einem offenen Brief an Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger beantragt die CRB-Fraktion eine deutliche Kennzeichnung des Straßenabschnitt zwischen Schrannenplatz West (Einmündung Kempter Straße) und der Einmündung Hirschgasse als 30 km/h-Zone. Auf dieser geraden Strecke werde gerne mal unvernünftig „Gas gegeben“, was Fußgänger und Schrannenplatznutzer verärgere.
"Der Bereich zwischen Kempter Straße und östlicher
Hirschgasse hat in den vergangen Jahren gelungene Baumaßnahmen erfahren und das
Gebiet sehr zum Positiven entwickelt", heißt es in dem Schreiben. Verkehrstechnisch sei es inzwischen allerdings
so, dass auf diesem sehr geraden Straßenabschnitt gerne
deutlich über der zulässigen 30 km/h-Geschwindigkeit gefahren werde. Darauf
hätten in zurückliegender Zeit wiederholt Bürger/innen und verschiedene
Initiativen hingewiesen und um eine Anpassung gebeten. Denn bis
auf wenige Ausnahmen gilt im gesamten Altstadtbereich einheitlich Tempo 30 und diese Regelung habe sich weitgehend bewährt.
Senioren und Kinder schützen
"Besonders darf auf die zunehmende Nutzung und Querung dieses Straßenabschnitts
durch Senioren des nahe liegenden Bürgerstifts und Kinder (Wasserspiele) hingewiesen
werden", schreibt der Fraktionsvorsitzende Wolfgang
Courage. "Insbesondere die in den Schrannenplatz einmündenden verkehrsberuhigten
Bereiche Im Klösterle, Rabenstraße und Hirschgasse sowie die Fußgängerzone
vermitteln fußläufigen Nutzern den Anschein, die Straße gefahrlos überqueren zu können."
Der
Stadtrat möge beraten, dass der Straßenabschnitt zwischen Kempter Straße und
östliche Hirschgasse dieselbe Nutzungsqualität erhält wie die Fahrstrecke
Roßmarkt bis Manghausplatz.Eine
erforderliche Ausschilderung sei mit wenigen entsprechenden Hinweisschildern kostengünstig
zu bewerkstelligen. Zur Verdeutlichung könnte auf dem Straßenbelag noch (wie andernorts
üblich) die erlaubte Geschwindigkeit aufgetragen werden, heißt es in dem Antrag.
Nach Beratung und Beschluss durch den Stadtrat soll die Verwaltung beauftragt werden, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.