SchüleriInnen, die am Präsenzunterreicht teilnehmen wollen, müssen sich in der nächsten Woche zwei Corona-Tests unterziehen. Foto: dl Archiv
Memmingen (dl). Für die Schulen und Kinderbetreuungen im Stadtgebiet Memmingen gelten von Montag, 19. April, bis einschließlich Sonntag, 25. April, die Regelungen für Inzidenzwert über 100. SchüleriInnen, die am Präsenzunterreicht teilnehmen wollen, müssen sich zwei Mal wöchentlich auf Corona testen lassen. Dies meldet sie Stadt Memmingen.
Maßgeblich für den Wert war die Sieben-Tages-Inzidenz vom Freitag, 16. April, die 281,20 betrug.
Die Kinderbetreuungseinrichtungen dürfen nur eine Notbetreuung anbieten. Unterricht in schulischen Einrichtungen darf nicht als Präsenzunterricht erfolgen. Mit Ausnahme der Abschlussklassen sowie der Jahrgangsstufe vier an Grundschulen und elf an Gymnasien und Fachoberschulen.
Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen.