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Bundesverkehrswegeplan: A7 im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“

veröffentlicht am 22.03.2016

Berlin/Memmingen (dl). Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans, den Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt  (CSU) kürzlich im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages vorgestellt hat, wurde die Anschlusstelle der A7 zwischen Illertissen und Memmingen Süd in die Kategorie „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft. Damit besteht die Chance, einen sechsspurigen Ausbau zu realisieren.


Holetschek

Klaus Holetschek

„Die Einstufung der A7 im 'weiteren Bedarf mit Planungsrecht' ist für Memmingen ein großer Erfolg“, erklärten der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke und der Memminger Landtagsabgeordnete Klaus Holetschek  (beide CSU). Allerdings gälte es abzuwägen, auf welche Weise am schnellsten eine effektive Verbesserung des überlasteten Autobahnkreuzes Memmingen erzielt werden könne. Denn: „Der sechsspurige Ausbau ist langfristig sicherlich am optimalsten. An diesem Ziel halten wir fest. Realistischerweise ist jedoch davon auszugehen, dass ein solcher Ausbau aller frühestens in zehn Jahren erfolgen kann“, betonen die Abgeordneten. Der Freistaat könne zwar Baurecht schaffen, der Bund investiere aber erst dann in den Ausbau, wenn ein als dringlicher eingestuftes Projekt zurückgestellt würde. Darum müsse man auch über alternative Lösungen nachdenken.


Stracke

Stephan Stracke

Sehr erfreut über die Einstufung zeigte sich Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger. Bereits im Februar 2013 hatte  er in einem Schreiben an die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium einen sechsstreifigen Ausbaus der A7 von der Anschlussstelle Memmingen-Süd bis zur Anschlussstelle Altenstadt gefordert. Der Grund: Die A7 ist vor allem an den Wochenenden in diesem Bereich überlastet. Dies führt seit Jahren oft auch zu einem kilometerlangen Rückstau auf den Zufahrten der A96 und A7 zum Autobahnkreuz Memmingen als auch zu Staus im Stadtgebiet von Memmingen.

Info: Der Bundesverkehrswegeplan stellt die Weichen für die zukünftigen Verkehrsprojekte des Bundes bis 2030. Er ist das wichtigste Steuerungsinstrument für den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen. Das Bundesverkehrsministerium hat sämtliche von den Ländern vorgeschlagene Projekte bewertet. Maßstäbe hierfür waren vor allem die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben und die Dringlichkeit einer Realisierung. Die Projekte wurden dabei in die drei Kategorien „vordringlicher Bedarf“, „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ und „weiterer Bedarf“ eingestuft. 

Unter diesem Link können sich die Bürger in einer bundesweiten Online-Aktion zum Bundesverkehrswegeplan äußern: www.rp-online.de/nrw/panorama/bundesverkehrswegeplan-hier-kann-man-online-seine-meinung-sagen-aid-1.5852632