(sg). Vor etwa zwei Monaten ist die bisher regierende Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP auseinandergebrochen. Die verbleibende Regierung aus SPD und Grünen hat im Bundestag keine Mehrheit mehr. Kanzler Olaf Scholz hat am 16. Dezember die Vertrauensfrage verloren und so den Weg frei gemacht für die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen am Sonntag, 23. Februar 2025.
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf vier Jahre gewählt. Die Zahl der Abgeordneten ist ab der kommenden Legislaturperiode auf 630 beschränkt.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind im Februar etwa 59 Millionen Deutsche wahlberechtigt. Es gilt ein Wahlalter von mindestens 18 Jahren.
Zwei Stimmen
Es gibt eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird eine Person aus dem eigenen Wahlkreis für einen Sitz im Bundestag gewählt. Die Zweitstimme bezieht sich auf die Landesliste einer Partei - damit entscheiden die Wähler, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.
Im Mai 2023 hat die Ampelregierung eine Wahlrechtsreform beschlossen, die nun erstmals angewandt wird. Die wichtigste Neuerung ist die sogenannte Zweitstimmendeckung, um die Zahl der Sitze zu begrenzen. Demnach können Parteien lediglich so viele Abgeordnete ins Parlament schicken, wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. Für Parteien, die viele Direktmandate gewinnen, kann das bedeuten, dass nicht jeder Wahlkreissieger auch wirklich in den Bundestag kommt.
Der Bundeskanzler wird nicht direkt gewählt, sondern- nach der Regierungsbildung - von einer Mehrheit der Mitglieder des Bundestags.