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Bis zum 16. Januar wird der Strom abgelesen

Lechwerke informieren über verschiedene Möglichkeiten

veröffentlicht am 21.12.2021
Stromzähler bea.jpg

Wieviel Strom verbraucht wurde, wird von der LVN vom 21. Dezember 2021 bis zum 16. Januar 2022 abgelesen. Archivfoto: DL/Radeck

Augsburg (dl). Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet. Auch in diesem Jahr bietet LVN den Haushalten dabei verschiedene Möglichkeiten der Zählerstandserfassung an. Geplant ist, dass die vor Ort meist persönlich bekannten Ableser, die sogenannten Ortsbevollmächtigten, zwischen 21. Dezember 2021 und 16. Januar 2022 die Haushalte kontaktieren.

Wer seinen Zählerstand selbst ablesen möchte, kann dem Ortsbevollmächtigten den Zählerstand direkt an der Haustür oder im Nachgang beispielsweise telefonisch mitteilen. Möglich ist auch, den Ortsbevollmächtigen Zugang zum Zähler gewähren und den Stromzähler wie gewohnt ablesen zu lassen. In diesem Fall muss der Kunde nichts weiter unternehmen. Bei dem Angebot der Zählerablesung durch die Ortsbevollmächtigen wird auf die konsequente Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsregeln geachtet: Die Ortsbevollmächtigten tragen Mund-Nasen-Schutz und achten auf ausreichend Abstand.

Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit allen notwendigen Informationen, um den Zähler selbst abzulesen.

In Orten ohne zuständige Ortsbevollmächtigte wird LVN die Haushalte direkt per Brief informieren und um eine Selbstablesung bitten. Alle notwenigen Informationen zur Selbstablesung und zur Übermittlung des Zählerstands sind in dem Schreiben erläutert.

Dieses Jahr werden die Ableser verstärkt mit einer Handy-App anstatt gedruckter Ableselisten unterwegs sein. Für die Kundinnen und Kunden ändert sich dadurch jedoch nichts.

Die Ortsbevollmächtigten können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen. Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern.

Unabhängig vom Anbieter

Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt bei der Ablesung keine Rolle. Der vom Ortsbevollmächtigten abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet.