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Betreuungsgeld kann seit dem 1. August beantragt werden

veröffentlicht am 03.08.2013

Stephan Stracke weist auf das Betreuungsgeld für Familien hin. Foto: privat

München (dl). Seit dem 1. August 2013 können Eltern für ihre zwei- und dreijährigen Kinder Betreuungsgeld beantragen, wenn sie für diese keinen staatlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Darauf weist der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke nochmals hin.

„Mit der Einführung des Betreuungsgeldes stärken wir die Familien und erkennen deren Erziehungsleistung an", betonte Stracke. „Familien sind überaus wichtig für eine gute persönliche Entwicklung von Kindern und jungen Menschen. Sie brauchen daher nicht weniger, sondern mehr Unterstützung. Das Betreuungsgeld ist ein klares Signal, dass der Staat die Wahlfreiheit der Eltern bei der Kindererziehung respektiert", so der Bundespolitiker weiter.

Das Betreuungsgeld beträgt derzeit 100 Euro pro Monat und wird für Kinder bezahlt, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden bzw. werden. Das Betreuungsgeld knüpft an das Elterngeld an und kann grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes bis zum Ende des 36. Lebensmonats bezogen werden. Zuständig für das Betreuungsgeld ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Die Internetseite www.betreuungsgeld.bayern.de enthält sämtliche Informationen rund um das Betreuungsgeld. Dort steht auch das Antragsformular zum Download zur Verfügung. Zudem ist für Fragen ein zentrales Servicetelefon unter der Telefonnummer 09 31 32 09 09 29  eingerichtet.