Unterallgäu (dl). Die meisten Wertstoffhöfe und Kompostanlagen im Unterallgäu sowie die Umladestation Breitenbrunn sind wieder regulär geöffnet. Teilweise gelten noch Einschränkungen. Wie das Landratsamt mitteilt, sind Seit Montag, 18. Mai, die Wertstoffhöfe wie folgt geöffnet:
- Regulär geöffnet sind bereits die Wertstoffhöfe in Babenhausen, Bad Grönenbach/Wolfertschwenden, Dirlewang, Heimertingen, Oberschönegg, Ottobeuren, Pfaffenhausen, Türkheim, Tussenhausen und Woringen sowie die Kompostanlage Hawangen und die Umladestation Breitenbrunn. Abgegeben werden können die üblichen Wertstoffe.
- Ebenfalls regulär geöffnet sind die Wertstoffhöfe in Boos, Erkheim, Ettringen, Kirchheim, Legau, Markt Rettenbach, Markt Wald und Sontheim. Wer an diesen Wertstoffhöfen Gartenabfälle abgeben möchte, muss beachten, dass nur kleine Mengen bis maximal 100 Liter angenommen werden. So sollen längere Wartezeiten während des Ausladens vermieden werden. Größere Mengen an Gartenabfällen müssen zur nächsten Kompostanlage gebracht werden.
- Der Wertstoffhof Memmingerberg hat am Dienstag, 19. Mai, wegen Straßenbauarbeiten geschlossen. Ansonsten gelten die üblichen Öffnungszeiten. Gartenabfälle können auch dort bis maximal 100 Liter abgegeben werden.
- Besondere Zeiten haben die Wertstoffhöfe in Bad Wörishofen und Mindelheim, die Bauschuttdeponie Breitenbrunn sowie der Wertstoffhof und die Kompostanlage in Buxheim (siehe Tabelle). Die Wertstoffe sollten vorsortiert sein und nur in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Am Wertstoffhof Mindelheim können täglich abwechselnd entweder Gartenabfälle oder alle anderen Wertstoffe abgegeben werden.
- An allen Einrichtungen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Außerdem müssen der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen und die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden. An allen Sammelstellen wird mit Blockabfertigung gearbeitet.
- Geschlossen bleibt vorerst noch der Wertstoffhof in Stetten.
Richtiges Verhalten am Wertstoffhof
- An Mund-Nasen-Bedeckung denken. Ohne Maske darf man den Wertstoffhof beziehungsweise die Kompostanlage nicht betreten.