
Die Schilder verdeutlichen, wie der Christliche Rathausblock sich die neue Sitaution am Weinmarkt vorstellt. Bildausschnitt: CRB/Google Earth
Memmingen (dl). Mit einiger Verwunderung habe die CRB-Fraktion die aktuellen Veröffentlichungen zur Verkehrsregelung am Weinmarkt zur Kenntnis genommen, wandte sich der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Courage in einem offenen Brief an Oberbürgermeister Manfred Schilder. Er bezog sich dabei auf einen Artikel in der Memminger Zeitung (16. Juli), wonach die Pressestelle der Stadt Memmingen erklärt habe, das Thema Weinmarkt werde zurückgestellt, bis über das Stadtbuskonzept entschieden sei. "Dies ist weder im Plenum, den Senaten noch dem Verkehrsbeirat oder im Arbeitskreis ÖPNV so angesprochen oder gar beschlossen worden", moniert Courage.
Ausführlich legt der CRB-Fraktionsvorsitzende die Historie und die aktuelle Situation am Weinmarkt dar, verbunden mit dem wiederholten Antrag, eine "unechte" Einbahnstraße einzurichten.
"Von Anfang an umstritten"
"Die Verkehrssituation auf dem Weinmarkt war von Anfang an ausgesprochen umstritten. Insbesondere die hohe Fahrzeugfrequenz sowie das ständige Parken entlang der südlichen Marktseite führten und führen immer wieder zu entsprechenden kontroversen Diskussionen", schreibt Courage.
"Laut
Verkehrszählung der Stadt Memmingen wird der Weinmarkt
täglich von bis zu 6.500 Fahrzeugen befahren. Dies bedeutet eine Wochenfrequenz von ca. 45.500 Fahrzeugen aller
Art. Derzeit wird der Weinmarkt von allen sieben Memminger Buslinien in beiden
Richtungen befahren. Unmittelbar
am Eingang zur Kramerstraße/Memminger
Fußgängerzone befindet sich beiderseits eine
ausgewiesene Bushaltestelle. Bei den eingesetzten Linienfahrzeugen handelt
es sich ausschließlich um gro8e, dieselbetriebene Personenbusse", fasst Wolfgang Courage die Situation zusammen. .
Verkehrsregelung Weinmarkt - Auffassung des Stadtrats:
Am 8. Mai 2017 wurde die Verkehrssituation in einer Stadtratssitzung ausführlich durchleuchtet. Von Seiten der Verwaltung wurden drei Alternativen aufgeführt:
Alternative 1: Antrag des CRB auf Einbahnstraßenregelung für die Fahrtrichtung Ost-West durch Einrichtung einer ,,unechten" Einbahnstraße. Linienbusse und Radfahrer werden in beide Richtungen zugelassen.
Alternative 2: Wochenendsperrung für den motorisierten Verkehr, ausgenommen Linienverkehr.
Der
Memminger Stadtrat hat sich mit deutlicher Mehrheit zunächst die Alternative 2
mit 31:6 Stimmen ausgesprochen und einen Versuchszeitraum beschlossen.
Bei der im Herbst folgenden Stadtratssitzung am 13. November 2017 wurde die durchgeführte Variante 2 von Seiten der Verwaltung als gescheitert angesehen, der Versuch ist beendet.
Aktuelle Anregung des CRB:
"CRB-Fraktion
und Vorstand sind sich durchaus in Klaren, dass es in Sachen Weinmarkt keine Patentlösung geben wird", so Courage. Abzuwägen gelte es folgende Fakten:
Ø Reduzierung des derzeitigen Fahrzeugverkehrs
Ø Verminderung von Schadstoffen
Ø Höhere Lebens- und Aufenthaltsqualität
Ø Erhaltung und Förderung der Geschäftsfähigkeit
Ø Herausstellung des Zentrums in einer historischen Stadt.
Einbahnstraßenregelung von Osten nach Westen
Die
CRB-Fraktion erneuert darum nochmals ihre Anregung, eine unechte
Einbahnstraßenregelung von Osten nach Westen einzurichten.
Der Vorteil wäre, dass die jeweils schräg angeordneten Parkbuchten an der Nordseite des Platzes uneingeschränkt
weiter genutzt werden könnten. Die zum Teil
von den
Anliegern mit bezahlten Baumaßnahmen
blieben erhalten.
Weiterhin könne davon
ausgegangen
werden, dass die umstrittenen Parkverstöße an der Südseite sich drastisch reduzieren würden. "Ein eventuelles Linksparken
kann bei dem noch vorhandenen
Gegenverkehr
in einer 'unechten' Einbahnstraße weit höher geahndet werden", argumentiert der CRB-Fraktionsvorsitzende.
Bei einer Einbahnstraßenregelung könnte diese Belastung um die Hälfte der Fahrzeuge, reduziert werden. "Vor allem den immer wiederkehrenden ,,Besichtigungsfahrzeugen" wird ein deutlicher Riegel vorgeschoben, da sie für ihre Schaufahrten nunmehr weit mehr ausholen müssen, als wie bisher nur am Hallhof zu wenden, um die Schleife wieder zu befahren", so Courage.
Die CRB-Fraktion beantragt...
... eine Einbahnstraße auf folgender Strecke einzurichten:
a) Auf der Maximilianstraße soll von Osten kommend nach Einfahrt Seelhausgasse ein Einbahnstraßenschild in Fahrtrichtung Westen aufgestellt werden. Damit können alle Fahrzeuge von Osten kommend Maximilianstraße, Kuttelgasse, Seelhausgasse und selbstverständlich Weinmarkt wie bisher nützen.
Am Roßmarkt an der westlichen Eichbrücke soll die Einfahrt in den Weinmarkt für den allgemeinen Verkehr durch die Einbahnstraßenregelung gesperrt werden. Ausgenommen hiervon soll der ÖPNV sein. Damit können alle Fahrzeuge die vom Schweizerberg kommend in die Innenstadt wollen wahlweise über Lindauer Straße, Weberstraße, Baumstraße, Lindentorstraße bzw. Kreuzstraße, Im Klösterle, Lindentorstraße, die Bahnhofstraße und damit den Osten der Stadt erreichen.
"Von Bedeutung und Vorteil ist, dass durch diese, den Verkehr lenkende Maßnahme, unsere Parkhäuser leicht erreicht werden können, Parken in den Parkhäusern wird gestärkt", so Courage. "Diese Maßnahme ist zudem nahezu kostenneutral und bringt den Vorteil der Verkehrsberuhigung auf der wichtigen Ost/West-Verkehrsachse. Eventuelle Einschränkungen für Verkehrsteilnehmer sind nur gering, Parken, Einkaufen und Erlebnis Weinmarkt werden unserer Meinung nach an Qualität gewinnen."
b) Forderungen nach Vollsperrung, sei es am Wochenende oder an ganzen Tagen,
soll eine Absage erteilt werden.
Der Platz präsentiert sich
dann - hier
nach Aussagen vieler Bürger
- als
,,hässliche Steinwüste". Auch
der Sicherheitsgedanke mit einer Minimalbelebung, insbesondere bei Nacht, ist nicht unerheblich.
c) Kurzzeitparken: Derzeit bezahlen Parker an der Nordseite des Hallhofes für 60 Minuten einen Euro. Dieser Preis muss erhöht werden, so dass sich hier wirklich nur noch ein Kurzzeitparken und keine Langzeiteinkäufe oder Fahrzeugzurschaustellungen mehr lohnen.