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Anspruch auf Ganztagesbetreuung ab 2026

Kreisjugendamt unterstützt Gemeinden und Grundschulen bei der Planung

veröffentlicht am 20.12.2024
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Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung - Gemeinden und Grundschulen bereiten sich darauf vor. Symbolfoto: pixabay

Unterallgäu (dl). Ab dem Schuljahr 2026/2027 kommt bekanntlich Schritt für Schritt der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Was damit auf die Gemeinden und Schulen im Unterallgäu zukommt, ist je nach Voraussetzungen von Ort zu Ort anders. Bei der individuellen Planung unterstützt auch das Kreisjugendamt.

Zunächst sollte die Gemeinde unter die Lupe nehmen, welche Betreuungsangebote es bereits gibt, rät Annika Boser, die das Thema Ganztagesanspruch beim Kreisjugendamt am Landratsamt Unterallgäu koordiniert. Erst danach sei eine Prognose möglich, wie der Bedarf in Zukunft aussieht. Und daraus ergebe sich schließlich, wie groß die Lücke sei, die geschlossen werden muss und welche Lösung sich eigne.

2024-12-12 Ganztagesbetreuung

Norbert Führer und Annika Boser. Foto: Landratsamt Unterallgäu

Können bestehende Angebote ausgebaut werden oder müssen neue Angebote geschaffen werden? Welche Form der Betreuung eignet sich? „Um gut vorbereitet zu sein, ist eine fundierte, auf den Ort zugeschnittene Bedarfsplanung nötig“, fasst Boser zusammen.

Bei einer Veranstaltung in Wiedergeltingen referierte sie dazu kürzlich vor Bürgermeistern, Grundschulleitungen sowie Trägern und Leitungen der schulischen Ganztagesbetreuungen aus dem Unterallgäu.

Einblicke in die Praxis gab Norbert Führer, Bürgermeister von Wiedergeltingen. Für den Schulverband Grundschule Wiedergeltingen wurde eine solche individuelle Bedarfsplanung frühzeitig durchgeführt. Dort wird es einen Anbau geben, um den steigenden Raumbedarf der wachsenden Gemeinde zu decken.