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Achtsamkeitskultur in der Jugendarbeit gefordert

Erweitertes Führungszeugnis wichtiger Baustein

veröffentlicht am 01.11.2017
Jugendamt

Um Kinder vor Sexualstraftätern zu schützen, tauscht sich das Jugendamt mit Vereinen, Verbänden und Kirchengemeinden aus. Foto: S. Hofschlaeger/pixelio.de

Memmingen (dl). Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind Vereine, Verbände und Kirchengemeinden seit 2012 dazu verpflichtet, sich von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erweiterte Führungszeugnisse vorlegen zu lassen. Damit soll eine Tätigkeit einschlägig vorbestrafter Personen ausgeschlossen werden. Nahezu alle Einrichtungen in Memmingen sind dieser Forderung des Bundeskinderschutzgesetzes mittlerweile nachgekommen, informiert das Jugendamt der Stadt Memmingen.

Sozialreferats- und Jugendamtsleiter Jörg Haldenmayr sowie Jugendpflegerin Christina Übele tauschten sich nun mit rund 25 Vertreterinnen und Vertretern der Vereine in der Stadthalle über die Erfahrungen mit der Regelung aus.  „Fast alle weisen darauf hin, dass das erweiterte Führungszeugnis für sich genommen nicht hinreichend ist, sondern nur einen Baustein in einem umfassenderen Präventionskonzept darstellen kann“, berichtet Übele von dem Erfahrungsaustausch. „Sich unter dem Aspekt einer wirkungsvollen Prävention nur auf das erweiterte Führungszeugnis zu verlassen, würde bedeuten sich in falscher Sicherheit zu wiegen.“

Für die Einsichtnahme der Führungszeugnisse und die Sicherstellung datenschutzrelevanter Aufbewahrungspflichten sind in der Regel Personen aus den Vorständen oder hauptamtliche Geschäftsführer zuständig, informierten die Vereinsvertreter. Zusätzlich wird bei einigen Organisationen  eine Selbstverpflichtung eingegangen. „Damit geben die Einrichtungen eine klare Botschaft: In unserem Verband sehen wir hin, das ist für uns ein wichtiges Thema“, lobt die Jugendpflegerin.

Besonderes Schutzbedürfnis

Das Bundeskinderschutzgesetz legt die Pflicht zur Vorlage von Führungszeugnissen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, bei Vereinen, Verbänden und Kirchengemeinden aufgrund des besonderen Schutzbedürfnisses der Minderjährigen vor Sexualstraftaten fest.

Jugendamtsleiter Haldenmayr sieht im Vorlegen der erweiterten Führungszeugnisse von ehrenamtlich Tätigen einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. „Dieser Baustein muss aber in eine allgemeine Achtsamkeitskultur in der Jugendarbeit eingebettet sein“, betont Haldenmayr. „Wir sehen die Memminger Vereine und Träger als Partner für unsere gemeinsame Verantwortung schutzlosen Kindern und Jugendlichen gegenüber. Wir vertrauen deshalb darauf, dass jeder Verein diese Verantwortung aus eigenem Interesse und aus eigener Überzeugung heraus wahrnimmt.“

Weitere Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz, zur Beantragung des Führungszeugnisses, zu möglichen Ausnahmen und gängigen Fristen sowie Umsetzungsvorschläge gibt es auf der Homepage der Stadt Memmingen unter: www.memmingen.de/fz-ehrenamt.html. oder direkt im Jugendamt unter der Telefonnummer 08331/850-419.