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Ab 1. Juni: kostenfreie Service-Rufnummern bei der Arbeitsagentur

veröffentlicht am 31.05.2013

Kempten/Memmingen (dl). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt zum 1. Juni neue gebührenfreie Service-Rufnummern ein. Bisher waren die Arbeitsagenturen und Familienkassen unter kostenpflichtigen Rufnummern mit der Vorwahl 0180 1 erreichbar. Künftig können Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden aus allen deutschen Festnetz- und Handynetzen kostenlos anrufen.

Neue Rufnummern gibt es nicht nur für die Arbeitsagenturen. Auch die Familienkasse, die jeden Monat das Kindergeld für über 8,8 Millionen Berechtigte auszahlt, ist künftig gebührenfrei erreichbar.

Je nach Anliegen wählen die Kunden künftig folgende Rufnummern:

Arbeitnehmer/Arbeitsuchende                            0800 4 5555 00

Arbeitgeber                                                               0800 4 5555 20

Familienkasse: Information allgemein               0800 4 5555 30

Familienkasse: Zahlungstermine Kindergeld    0800 4 5555 33

Aus dem Ausland sind die genannten Nummern aus technischen Gründen leider nicht erreichbar. Kunden, die aus ausländischen Netzen anrufen, erreichen die Arbeitsagenturen unter 0049 911 1203 1010.

Sofern ein Jobcenter als gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur betrieben wird, ist es über eigene lokale Rufnummern erreichbar. Die Kontaktdaten findet man unter www.arbeitsagentur.de à Partner vor Ort.