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50 Millionen Euro-Härtefallfonds „Strabs“ startet am 1. Juli

Geschröpfte Bürger können ab Montag Rückzahlungen beantragen

veröffentlicht am 28.06.2019

Kempten (dl). Der Kampf hat sich gelohnt: Am 1. Juli 2019 nimmt die von den Freien Wählern durchgesetzte Härtefallkommission für Strabs-Opfer ihre Arbeit auf. Die Staatsregierung hat einen entsprechenden Härtefallfonds eingerichtet und eine unabhängige Kommission eingesetzt, die über die Ausreichung von Strabs Rückzahlungen entscheidet. „50 Millionen Euro Rückerstattung für besonders hart betroffene Bürgerinnen und Bürger - das soll uns erst mal jemand nachmachen“, sagt der Vizepräsident des Bayerischen Landtags, Alexander Hold, stolz.

Zwar seien die Straßenausbaubeiträge auf Druck der Freien Wähler bereits 2018 abgeschafft worden, dennoch habe die „Strabs“ in den vergangenen Jahren viele Menschen in Bayern hart getroffen. „Oft mussten Grundstückseigentümer existenzbedrohend tief in ihre Tasche greifen, um für Straßensanierungen aufzukommen. Jetzt aber können sie endlich für einen Teil ihrer Kosten entschädigt werden. Das betrifft vor allem Bürger, die bei Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 eine besondere Härte erfahren mussten.“

„Straße saniert – Bürger ruiniert“ – dieser einstige Schlachtspruch der Anti-StrabsAllianz Bayerns könne nun endlich der Vergangenheit angehören. Denn übertrieben hohe Kosten für den Straßenausbau seien eine Zumutung, weshalb der Härtefallfonds nun viele Bürger nachträglich entschädige. „Das haben wir Freien Wähler in der Koalition durchgesetzt – wir lassen die Bürger nicht im Stich!“, verkündete Hold.

Hinweis: Entschädigungszahlungen für geleistete Straßenausbaubeiträge können ab kommender Woche Montag, 1. Juli 2019, bei der Regierung von Unterfranken bzw. unter nachfolgendem Internetlink beantragt werden:

https://www.stmi.bayern.de/kub/komfinanzen/abgabenrecht/haertefall/index.php