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2014 gibt's mehr Geld für die Kommunen im Landkreis

veröffentlicht am 01.01.2014

Logo StaatsregierungMemmingen (dl). Im kommenden Jahr fließen rund 34,5 Millionen Euro staatliche Mittel für Schlüsselzuweisungen in den Landkreis Unterallgäu. Davon erhalten der Landkreis ca. 16,7 Mio. Euro und die kreisangehörigen Gemeinden zusammen 17,8 Mio. Euro. Die kreisfreie Stadt Memmingen erhält für das Jahr 2014 Schlüsselzuweisungen von rund 3,1 Mio. Euro und damit 22,3% weniger als im Vorjahr. Dies teilte Landtagsabgeordneter Klaus Holetschek in einer Pressemeldung mit.

Bayernweit steigen die Schlüsselzuweisungen im Jahr 2014 um 85 Millionen Euro bzw. 2,9 Prozent auf 2,97 Milliarden Euro. Das hilft vor allem finanzschwachen Kommunen. „In Bayern schaffen wir damit erneut Spielräume für ein attraktives Lebens- und Arbeitsumfeld vor Ort. Unsere Kommunen können sich auf den Freistaat verlassen“, betonte Landtagsabgeordneter Klaus Holetschek.

Insgesamt beläuft sich das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs 2014 auf 8,04 Milliarden Euro. Der Zuwachs bei den reinen Landesleistungen (7,51 Milliarden Euro) beträgt 2,6 Prozent gegenüber 2013. „Das ist der höchste kommunale Finanzausgleich aller Zeiten“, so Klaus Holetschek. Neben den Schlüsselzuweisungen kommen den Kommunen 2014 insbesondere erneut 100 Millionen Euro allgemeine Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen sowie eine Steigerung der Investitionspauschale um 50 Millionen Euro zugute.

Über die Schlüsselzuweisungen werden die Kommunen im Landkreis Unterallgäu an den Steuereinnahmen des Freistaats beteiligt. Die Schlüsselzuweisungen profitieren 2014 von der aufkommensbedingten Erhöhung des allgemeinen Steuerverbundes. Grundlage für die Zuweisung sind die Steuereinnahmen der betreffenden Kommunen aus dem Jahr 2012.

Schlüsselzuweisungen haben generell die Aufgabe, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken. Noch stehen allerdings die Schlüsselzuweisungen 2014 unter Vorbehalt, da der Landtag im Frühjahr 2014 noch über den Nachtragshaushalt 2014 und das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2014 entscheiden muss.