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Mehr Geld auch für den Sport in der Region

Freistaat unterstützt mit verdoppelter Vereinspauschale

veröffentlicht am 26.08.2023
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Auch Memminger Vereine dürfen sich über die verdoppelte Vereinspauschale freuen, die der Bayerische Landtag beschlossen hat. Foto: Bildarchiv Bayerischer Landtag, Rolf Poss

Memmingen/Unterallgäu (dl). Um die Folgen der Energiekrise für bayerische Sport- und Schützenvereine abzufedern, wird aktuell die sogenannte verdoppelte Vereinspauschale ausbezahlt, die im Winter 2022 beschlossen wurde.

Die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Unterallgäu erhalten dadurch 2023 einen Zuschuss in Höhe von rund 462.000 Euro, die Stadt Memmingen rund 173.000 Euro. Insgesamt ist es nach 2020 und 2021 bereits das dritte Mal, dass die Vereinspauschale verdoppelt wird.

Die Zuwendungen an die Sport- und Schützenvereine werden dabei entsprechend der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern gewährt. Als Berechnungsgrundlage dafür dient die Mitgliederzahl, wobei Kinder, Jugendliche und behinderte Vereinsmitglieder zehnfach gewichtet werden. Zudem wird auch die Anzahl von Trainern und Übungsleiterlizenzen berücksichtigt.