Westlich an die neue Tempo 30 Zone schließt die bereits bestehende Fahrradstraße in der Buxacher Straße an. Foto: Tiefbauamt Stadt Memmingen
Memmingen (dl). Die östliche Buxacherstraße wurde nach einem Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung, ÖPNV und Verkehr als eine auf 30 Kilometer pro Stunde zulässiger Höchstgeschwindigkeit beschränkte Zone ausgewiesen. Die Zone erstreckt sich über die nördliche Hopfenstraße, Sedanstraße, östliche Buxacher Straße und die Prinzingstraße.
Hierdurch wird die Radwegbenutzungspflicht auf den südlich und nördlich in der Buxacher Straße markierten Radwegen aufgehoben. Zur Verdeutlichung werden die Fahrstreifenbegrenzungen zwischen Fahrbahn und Radweg demnächst demarkiert und 30er Piktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht. Westlich an die neue Tempo 30 Zone schließt die bereits bestehende Fahrradstraße an. Auch hier gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde.
In einem weiteren Schritt wurde die Freigabe des Gehwegs für Radfahrer auf dem in Richtung Innenstadt führenden Radweg am Westertor überprüft und aufgehoben. Künftig steht den Fußgängern die gesamte Wegbreite zur Verfügung. In einer Tempo 30-Zone sind benutzungspflichtige Radwege nicht zulässig. Radfahrer müssen demzufolge auf der Straße durch das Westertor fahren. Der ehemalige Radweg stadtauswärts ist zur Benutzung für Radfahrer zur Erreichbarkeit der Grimmelschanze weiterhin freigegeben. Radler dürfen hier unter besonderer Rücksichtnahme gegenüber dem Fußgängerverkehr in Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg fahren. Dies ist generell nur auf solchen Gehwegen erlaubt, bei denen das Zusatzschild „Radfahrer frei“ unter dem Gehwegschild oder alleinstehend angebracht ist.