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ÖPNV wird sukzessive hochgefahren

Schülerverbindungen morgens und mittags gewährleistet

veröffentlicht am 27.04.2020

Memmingen (dl). Nachdem die bayerische Staatsregierung entschieden hat, ab dem 27. April einen eingeschränkten Schulbetrieb für Abschlussklassen durchzuführen, wird zum gleichen Zeitraum auch der ÖPNV sukzessive hochgefahren. Das teilt die Stadt Memmingen nun mit. Außerdem informiert die Stadtverwaltung über die Maskenpflicht im ÖPNV, bei Trauungen, bei Trauerfeiern und Beerdigungen und auf dem Wochenmarkt.

Öffentlicher Personennahverkehr

Die Fahrpläne im Stadtverkehr werden in einem ausgeweiteten Sonderfahrplan „Corona“ durchgeführt, besonders werden die Schülerverbindungen morgens und mittags gewährleistet, um eine stabile Grundversorgung sicherzustellen. Die Regionalbuslinien des Verkehrsverbundes Mittelschwaben (VVM), sowie die Buslinien aus Baden-Württemberg verkehren regulär nach dem Fahrplan wie an Schultagen. Rückfahrten an Nachmittagen können gegeben falls nach Absprache, je nach Bedarf, entfallen. Fahrgäste werden gebeten, für nähere Informationen direkt mit den zuständigen Busunternehmen in Kontakt zu treten.

Die Informationen über die Schulbusse im freigestellten Schülerverkehr erteilen die betroffenen Schulen. Der Regelfahrplan in allen Linienbussen soll ab dem 11. Mai 2020 wieder aufgenommen werden.

Folgende Regeln ab dem 27. April 2020 sind im ÖPNV zu beachten:

  • Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung von Personen ab dem siebten Lebensjahr bei Benutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und den hierzu gehörenden Einrichtungen wie Bahnhöfen.
  • Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrgäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, nicht mehr in öffentlichen Nahverkehrsmitteln befördert werden.
  • Der Fahrscheinverkauf in den Bussen wurde wieder aufgenommen, wenn es die Schutzvorkehrungen in den Bussen ermöglichen.
  • Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand muss eingehalten werden.

Standesamtliche Trauungen

Das Brautpaar darf ab sofort mit maximal sieben weiteren Personen zur standesamtlichen Trauung kommen. Es besteht im Rathaus Maskenpflicht. Auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist zu achten.

Beerdigungen und Trauerfeiern

Folgende Änderung tritt in Kraft: Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind wieder möglich. Die Türen der Aussegnungshalle müssen jedoch geöffnet bleiben. Es gilt der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern, zusätzlich müssen die Trauernden einen Mund-und-Nasen-Schutz tragen.

Maskenpflicht auch auf den Wochenmärkten

Das Tragen einer Bedeckung für Mund und Nase wie sie im Einzelhandel und im ÖPNV ab Montag, 27. April, vorgeschrieben ist, ist ebenso auf den Memminger Wochenmärkten Pflicht.